
Ihr kennt das Spiel, AGBs werden regelmäßig an neue Anforderungen angepasst. So ergeht es zum 1.05.2025 auch unserer Benutzungsordnung.
Hier halten wir uns an die überarbeitete Vorlage des DAV Bundesverband. Unter anderem neu sind Regelungen zu Sicherungsautomaten, Drogenkonsum und erweiterte Berechtigungen für Kader-Kinder.
Ihr habt bis zum 1.05.2025 die Möglichkeit der Benutzungsordnung in Schriftform zu widersprechen. Diese bedeutet jedoch ebenfalls, dass ihr die Anlage ab dem 1.05.2025 dann nicht mehr nutzen dürft.
So weit zum rechtlichen.